Ärztlich verordnete Medikamente
|
Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), inkl. Generika.
|
CHF 50’000 pro Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative.
|
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
|
Nach MiGel.
|
CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel.
|
Zahnbehandlungen
|
Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt.
|
Bis zu CHF 1’000 pro Jahr, nach Abzug der Franchise von CHF 500.
|
Transport und Rettung
|
In der Schweiz: 50% des Rechnungsbetrages.
|
In der Schweiz: Unbeschränkt, nach Abzug des KVG-Anteils.
|
Notfälle im Ausland
|
EU/EFTA: gemäss Abkommen.
|
Keine Deckung, Möglichkeit der Deckung durch Mondia oder Mondia Plus.
|
Schulische Unterstützung
|
Keine Kostenübernahme.
|
CHF 50 pro Tag, max. CHF 3’000 pro Jahr bei Schulabwesenheit des kranken Kindes.
|
Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
|
Nach gesetzlichen Bestimmungen.
|
CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung.
|
Ärztlich verordnete Badekuren
|
In der Schweiz: CHF 10 pro Tag.
|
Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, wenn das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann.
|
Ärztlich verordnete Erholungskuren
|
Keine Kostenübernahme.
|
In der Schweiz: CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr.
|
Brillengläser und Kontaktlinsen
|
CHF 180.85 pro Jahr, bis 18 Jahre.
|
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre bis CHF 500.
|
Chirurgische Sehkorrektur
|
Nach gesetzlichen Bestimmungen.
|
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar bis CHF 500.
|
Nichtärztliche Psychotherapeuten
|
Nach gesetzlichen Bestimmungen.
|
CHF 1’500 pro Jahr für ärztlich verordnete Behandlungen durch nichtärztliche Psychotherapeuten.
|
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
|
Keine Kostenübernahme.
|
Nach 90 Tagen übernimmt Assura die Prämien für Zusatzversicherungen.
|