Complementa Extra Zusatzversicherung von Assura

Spitalaufenthalte

 

 

Leistung Grundversicherung Complementa Extra
Behandlungen und Spitalaufenthalte Deckung in der allgemeinen Abteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung. Deckung in der allgemeinen Abteilung im Spital Ihrer Wahl.
Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst Keine Kostenübernahme. CHF 50 pro Tag, 30 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthalts und bis zum 15. Tag nach dem Spitalaustritt.
Begleitung eines Kindes Keine Kostenübernahme. CHF 70 pro Tag, zehn Tage pro Jahr, für die vom Spital in Rechnung gestellten Beherbergungskosten für die Begleitperson.
Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch einen offiziellen Hütedienst Keine Kostenübernahme. CHF 70 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Kinder einer oder eines hospitalisierten erwachsenen Versicherten.

Behandlungskosten

Leistung Grundversicherung Complementa Extra
Ärztlich verordnete Medikamente Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), inkl. Generika. CHF 50’000 pro Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel Nach MiGel. CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel.
Zahnbehandlungen Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt. Bis zu CHF 1’000 pro Jahr, nach Abzug der Franchise von CHF 500.
Transport und Rettung In der Schweiz: 50% des Rechnungsbetrages. In der Schweiz: Unbeschränkt, nach Abzug des KVG-Anteils.
Notfälle im Ausland EU/EFTA: gemäss Abkommen. Keine Deckung, Möglichkeit der Deckung durch Mondia oder Mondia Plus.
Schulische Unterstützung Keine Kostenübernahme. CHF 50 pro Tag, max. CHF 3’000 pro Jahr bei Schulabwesenheit des kranken Kindes.
Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts Nach gesetzlichen Bestimmungen. CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung.
Ärztlich verordnete Badekuren In der Schweiz: CHF 10 pro Tag. Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, wenn das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann.
Ärztlich verordnete Erholungskuren Keine Kostenübernahme. In der Schweiz: CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr.
Brillengläser und Kontaktlinsen CHF 180.85 pro Jahr, bis 18 Jahre. CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre bis CHF 500.
Chirurgische Sehkorrektur Nach gesetzlichen Bestimmungen. CHF 100 pro Jahr, kumulierbar bis CHF 500.
Nichtärztliche Psychotherapeuten Nach gesetzlichen Bestimmungen. CHF 1’500 pro Jahr für ärztlich verordnete Behandlungen durch nichtärztliche Psychotherapeuten.
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit Keine Kostenübernahme. Nach 90 Tagen übernimmt Assura die Prämien für Zusatzversicherungen.