betreibungsregisterauszug bestellen kanton basel-stadt

 

Ein Betreibungsregisterauszug ist ein wichtiges offizielles Dokument, das in der Schweiz häufig angefordert wird, etwa bei Wohnungsbewerbungen, bei Arbeitsverhältnissen oder im Rahmen geschäftlicher Vereinbarungen. Besonders in Basel-Stadt ist der Bestellprozess gut strukturiert und bürgerfreundlich organisiert. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs im Kanton Basel-Stadt. Sie lernen nicht nur, wie und wo man diesen Auszug beantragen kann, sondern auch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten dabei anfallen.

 

Was genau ist ein Betreibungsregisterauszug?

Der Betreibungsregisterauszug ist eine amtliche Bescheinigung, die vom zuständigen Betreibungsamt ausgestellt wird. Sie enthält Angaben darüber, ob und welche Betreibungen in den letzten fünf Jahren gegen eine bestimmte Person eingeleitet wurden. Zusätzlich zeigt der Auszug an, ob Verlustscheine vorliegen, also amtlich registrierte Fälle, in denen eine Schuld ganz oder teilweise nicht beglichen werden konnte.

 

Dieser Auszug gilt als Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit einer Person und kann in vielen Lebenslagen erforderlich sein. Ob bei der Anmietung einer Wohnung, beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber oder im Rahmen einer Kreditprüfung – der Betreibungsregisterauszug ist ein zentraler Bestandteil vieler Entscheidungsprozesse.

 

Der Ablauf der Bestellung in Basel-Stadt

 

In Basel-Stadt können Sie den Betreibungsregisterauszug auf zwei Wegen beantragen. Entweder persönlich direkt am Schalter des Betreibungsamts oder bequem über das Online-Formular. Beide Varianten sind einfach zu handhaben und klar geregelt.

 

Persönliche Bestellung am Schalter

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Auszug direkt vor Ort zu beantragen, gehen Sie zur Aeschenvorstadt 56 in Basel. Sie brauchen dafür keinen Termin zu vereinbaren. Der Gang zum Schalter bietet sich besonders dann an, wenn Sie den Auszug schnell benötigen oder lieber persönlich mit einem Mitarbeitenden sprechen möchten.

 

Für die Ausstellung benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis. Das kann beispielsweise Ihre Identitätskarte oder Ihr Pass sein. Die Bezahlung erfolgt direkt am Schalter. Akzeptiert werden Barzahlung, TWINT, PostFinance Pay sowie Debit- und Kreditkarten. Die Kosten betragen in diesem Fall 17 Franken. In der Regel erhalten Sie den Auszug gleich vor Ort.

 

Online-Bestellung über das Formular

Eine besonders bequeme Möglichkeit bietet die digitale Bestellung über das Online-Formular auf der offiziellen Website des Betreibungsamts Basel-Stadt. Der Ablauf ist einfach: Sie füllen das Formular aus, laden eine Kopie Ihres Ausweises hoch und bezahlen die Gebühr mit einer der unterstützten Zahlungsmethoden.

 

Die Gebühr für den digitalen Versand beträgt 18 Franken. Diese Variante ist ideal für Personen, die nicht persönlich erscheinen können oder wollen. Die Bearbeitung erfolgt werktags innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Bestellung, wobei Feiertage und Wochenenden ausgenommen sind. Der Auszug wird Ihnen in digitaler Form über einen Download-Link zur Verfügung gestellt.

 

Voraussetzungen für die Ausstellung

 

Je nachdem, ob Sie einen Betreibungsregisterauszug über sich selbst oder über eine andere Person beantragen möchten, gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Das Betreibungsamt ist gesetzlich verpflichtet, den Datenschutz zu wahren und prüft deshalb jede Anfrage sorgfältig.

 

Eigener Auszug

Einen Auszug über die eigene Person können Sie jederzeit beantragen. Dies gilt sowohl für die Schalterbestellung als auch für die Online-Bestellung. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie sich ausweisen können. Wenn Sie selbst nicht erscheinen können, ist es möglich, eine andere Person zu bevollmächtigen.

 

In diesem Fall braucht das Betreibungsamt eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie den Ausweis der bevollmächtigten Person. Erst wenn diese Dokumente vollständig vorliegen, kann die Ausstellung des Auszugs erfolgen.

 

Auszug über eine Drittperson oder Firma

Wenn Sie einen Betreibungsregisterauszug über eine andere natürliche oder juristische Person benötigen, gelten strengere Vorgaben. Grundsätzlich muss in diesem Fall ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise ein bestehender Vertrag, eine konkrete Offertanfrage oder ein vergleichbarer geschäftlicher Kontext sein.

 

Ohne diesen Nachweis darf das Betreibungsamt aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen. Bei einer Schalterbestellung muss sich die anfragende Person zusätzlich ausweisen können. Alle Angaben und Unterlagen werden eingehend geprüft, bevor eine Ausstellung erfolgt.

 

Kosten und Zahlungsarten

Die Ausstellung eines Betreibungsregisterauszugs ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie Sie den Auszug bestellen:

  • Persönliche Abholung am Schalter: 17 Franken

  • Online-Bestellung mit elektronischer Zustellung: 18 Franken

 

Die zusätzlichen Kosten bei der Online-Variante ergeben sich aus dem administrativen Mehraufwand für die digitale Bearbeitung und Zustellung. Die Bezahlung ist in beiden Fällen unkompliziert möglich. Vor Ort stehen mehrere bargeldlose Zahlungsmittel zur Verfügung. Auch online haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsanbietern wie TWINT, Kreditkarte oder PostFinance Pay.

 

Löschung einer Betreibung aus dem Register

Nicht jede eingeleitete Betreibung bleibt für immer im Register vermerkt. Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Betreibung löschen zu lassen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, selbst wenn die Forderung beglichen wurde.

Voraussetzung für die Löschung ist, dass der Gläubiger oder ein beauftragter Vertreter einen schriftlichen Rückzug der Betreibung beim Betreibungsamt einreicht. Das Amt selbst kann ohne diesen Rückzug keine Löschung veranlassen. Daher müssen Sie sich in einem solchen Fall direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen.

 

Wichtig ist zu wissen, dass der Gläubiger rechtlich nicht verpflichtet ist, die Betreibung zurückzuziehen – auch nicht nach Zahlung. Der Rückzug erfolgt stets auf freiwilliger Basis.

 

Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung

In bestimmten Fällen kann eine Betreibung zwar im System vorhanden sein, wird aber nicht im Registerauszug angezeigt. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie gegen den Zahlungsbefehl erfolgreich Rechtsvorschlag erhoben haben und der Gläubiger daraufhin keine weiteren Schritte zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat.

Dafür müssen Sie beim Betreibungsamt ein sogenanntes Gesuch um Nichtbekanntgabe stellen. Dieses Gesuch kann frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 40 Franken.

Nach Eingang und Bezahlung Ihres Gesuchs wird das Betreibungsamt den Gläubiger auffordern, innerhalb von 20 Tagen zu belegen, dass er rechtliche Schritte gegen den Rechtsvorschlag eingeleitet hat. Bleibt dieser Nachweis aus, wird die entsprechende Betreibung nicht mehr im Auszug angezeigt.

 

Kommt es allerdings später doch noch zu einem Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags oder wird bekannt, dass die Forderung beglichen wurde, kann die Betreibung wieder in den Auszug aufgenommen werden.

 

Warum ein aktueller Auszug wichtig ist

Ein aktueller Betreibungsregisterauszug kann Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt oder bei einer Jobbewerbung deutlich verbessern. Vermieter, Banken und Arbeitgeber legen häufig Wert darauf, nur mit finanziell zuverlässigen Personen zusammenzuarbeiten. Mit einem einwandfreien Auszug können Sie Vertrauen schaffen und Missverständnissen vorbeugen.

 

Zudem empfiehlt es sich, den eigenen Auszug in regelmäßigen Abständen selbst zu überprüfen. So behalten Sie den Überblick über mögliche Einträge und können bei Bedarf rechtzeitig reagieren. Besonders dann, wenn alte Betreibungen zu Unrecht noch aufgeführt sind oder wenn ein Verfahren zur Nichtbekanntgabe gestartet werden soll, ist eine rechtzeitige Kontrolle entscheidend.

 

Fazit

 

Die Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs in Basel-Stadt ist unkompliziert und kundenfreundlich organisiert. Egal ob Sie den Auszug direkt am Schalter oder online beantragen – mit wenigen Schritten erhalten Sie ein wichtiges Dokument, das in vielen Lebenssituationen von grosser Bedeutung ist. Achten Sie darauf, sich korrekt auszuweisen und alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Wer seinen Auszug regelmäßig kontrolliert, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen und bleibt in finanziellen Belangen stets auf der sicheren Seite.