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In Basel-Stadt zuhause zu sein, bedeutet mehr als nur einen Wohnsitz zu haben. Es heisst, sich mit der Stadt zu identifizieren, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und bereit zu sein, Verantwortung mitzutragen. Für viele Menschen, die seit Jahren hier leben, ist die Einbürgerung deshalb ein bedeutender Schritt. Sie markiert den Moment, in dem aus einem langjährigen Lebensmittelpunkt auch eine offizielle Heimat wird.

Doch wie läuft die Einbürgerung konkret ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie lange dauert der Prozess – und mit welchen Kosten muss man rechnen? In diesem ausführlichen Beitrag beantworten wir all diese Fragen rund um die Einbürgerung in Basel-Stadt und geben dabei auch persönliche Einblicke und Tipps aus dem Alltag.

Was bedeutet Einbürgerung?

Die Einbürgerung ist der formelle Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft. Damit wird man vollwertiges Mitglied der Schweizer Gesellschaft – mit umfassenden Rechten, wie etwa dem Stimm- und Wahlrecht auf allen Ebenen, aber auch mit Pflichten wie Steuerzahlungen oder, bei Männern, der Militärdienstpflicht. Wer eingebürgert ist, gehört zur Schweiz, nicht nur als Bewohnerin oder Bewohner, sondern als Bürgerin oder Bürger mit gleichwertigem Status.

In Basel-Stadt, wo der Kanton gleichzeitig auch Gemeinde ist, verläuft das Einbürgerungsverfahren etwas zentralisierter als in anderen Kantonen. Trotzdem bleibt es ein mehrstufiger Prozess, bei dem sowohl der Bund als auch der Kanton beteiligt sind.

Wer kann eingebürgert werden?

Wer sich in Basel-Stadt einbürgern lassen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten davon sind:

  • Wohnsitzdauer: Man muss insgesamt mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Gesuchseinreichung müssen mindestens drei davon ununterbrochen gewesen sein.

  • Integration: Die Person muss gut integriert sein – das heisst unter anderem, dass sie die öffentliche Ordnung achtet, mit der schweizerischen Lebensweise vertraut ist und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt.

  • Sprachkenntnisse: Es sind Kenntnisse in einer Landessprache (in Basel-Stadt: Deutsch) erforderlich. Konkret wird das Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich verlangt.

  • Wirtschaftliche Teilnahme: Die Person muss entweder berufstätig oder in Ausbildung sein – oder finanziell unabhängig, falls sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

  • Keine schweren Straftaten: Wer schwerwiegende Straftaten begangen hat, kann in der Regel nicht eingebürgert werden.

Diese Kriterien werden im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens genau geprüft. Wer sich also auf den Prozess einlässt, sollte gut vorbereitet sein und seine Unterlagen vollständig einreichen.

Der Ablauf der Einbürgerung in Basel-Stadt

Die Einbürgerung in Basel-Stadt erfolgt in mehreren Schritten. Dabei sind verschiedene Stellen beteiligt – auf kantonaler, kommunaler und eidgenössischer Ebene. So läuft der Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft typischerweise ab:

  1. Vorbereitung und Information
    Der erste Schritt besteht darin, sich umfassend zu informieren. Das Amt für Migration und Bürgerrecht Basel-Stadt bietet dazu eine sehr gute Übersicht auf seiner Website. Zusätzlich gibt es kostenlose Beratungsangebote oder Informationsveranstaltungen, an denen man teilnehmen kann. Hier lohnt es sich, ehrlich zu prüfen: Erfülle ich alle Voraussetzungen? Habe ich die nötigen Sprachkenntnisse? Ist meine finanzielle Situation stabil?

  2. Einreichung des Gesuchs
    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Einbürgerungsgesuch offiziell eingereicht werden. Dafür braucht es diverse Dokumente, darunter:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular

  • Ausländerausweis

  • Strafregisterauszug

  • Nachweise über Einkommensverhältnisse

  • Sprachzertifikate (z. B. telc oder fide)

  • Belege zur Integration (z. B. Vereinsmitgliedschaften, Arbeitsnachweise, Schulbesuche der Kinder)

Eine sorgfältige Vorbereitung spart hier viel Zeit. Unvollständige Gesuche werden oft zurückgewiesen oder verzögern den Prozess unnötig.

  1. Prüfung durch das Migrationsamt
    Nach Eingang prüft das Amt für Migration und Bürgerrecht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden auch Abklärungen mit anderen Ämtern vorgenommen, etwa zur Wohnsituation, finanziellen Lage oder allfälligen Vorstrafen. Zudem lädt das Amt die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller in der Regel zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses dient dazu, die Integration zu beurteilen und offene Fragen zu klären. Auch Kenntnisse über Basel, die Schweiz und das politische System können zur Sprache kommen.

  2. Weiterleitung an den Bund
    Wenn das Migrationsamt Basel-Stadt das Gesuch positiv beurteilt, wird es an das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern weitergeleitet. Dort erfolgt die bundesrechtliche Prüfung. Diese ist in der Regel formeller Natur – wenn auf kantonaler Ebene alles stimmt, gibt es hier meist keine weiteren Hürden.

  3. Erhalt der Einbürgerungsurkunde
    Nach positiver Rückmeldung vom Bund wird die Einbürgerung offiziell vollzogen. Man erhält eine Einbürgerungsurkunde – ein bedeutender Moment, denn ab jetzt ist man offiziell Schweizerin oder Schweizer.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Basel-Stadt?

Viele fragen sich: Wie lange dauert das Ganze eigentlich? Die Antwort lautet: Im Durchschnitt dauert das ordentliche Einbürgerungsverfahren in Basel-Stadt etwa eineinhalb bis zwei Jahre.

Diese Zeitspanne ergibt sich aus der sorgfältigen Prüfung auf mehreren Ebenen. Das Migrationsamt Basel-Stadt übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Es stellt sicher, dass alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt notwendige Stellungnahmen ein und führt die gesetzlichen Abklärungen durch.

Je nach Fall kann das Verfahren etwas schneller oder langsamer verlaufen – insbesondere wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Abklärungen nötig sind. Wer sein Gesuch gut vorbereitet und vollständig einreicht, verkürzt die Bearbeitungszeit oft merklich.

Wie viel kostet die Einbürgerung?

Die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung sind gesetzlich geregelt und setzen sich aus drei Teilen zusammen: eidgenössische, kantonale und kommunale Gebühren. Je nach Alter und Familiensituation unterscheiden sich die Beträge.

Bundesgebühren:

  • 50 Franken für Jugendliche unter 18 Jahren

  • 100 Franken für Einzelpersonen ab 18 Jahren

  • 150 Franken für Familien, mit oder ohne Kinder

Kantonale Gebühren in Basel-Stadt:

  • 600 Franken für Einzelpersonen unter 25 Jahren (mit oder ohne Kinder)

  • 850 Franken für Einzelpersonen ab 25 Jahren

  • 950 Franken für Ehepaare, unabhängig von der Kinderzahl

Kommunale Gebühren (Basel-Stadt):

  • 700 Franken für Einzelpersonen und Ehepaare unter 25 Jahren

  • 800 Franken für Einzelpersonen ab 25 Jahren

  • 950 Franken für Ehepaare (mit oder ohne Kinder)

  • 950 Franken auch für Einzelpersonen mit Kind oder Kindern

Insgesamt kann man je nach Situation mit Gesamtkosten zwischen 1500 und 2500 Franken rechnen – dazu kommen eventuell noch Zusatzkosten für Sprachzertifikate oder beglaubigte Übersetzungen. Für viele ist das ein lohnender Beitrag zur langfristigen Zukunft in der Schweiz.

Persönliches Gespräch: Was kommt auf mich zu?

Das Gespräch mit dem Migrationsamt ist kein Prüfstand im klassischen Sinne, sondern soll einen Eindruck vermitteln, wie gut sich die Person mit der Schweiz und insbesondere mit Basel identifiziert. Fragen können sein:

  • Warum möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger werden?

  • Wie funktioniert das politische System der Schweiz?

  • Kennen Sie lokale Bräuche oder wichtige Ereignisse in Basel?

  • Was sind Rechte und Pflichten eines Bürgers in der Schweiz?

Wer schon länger in Basel lebt, im Alltag integriert ist und Interesse zeigt, braucht sich nicht zu fürchten. Freundlichkeit und Ehrlichkeit sind hier oft wichtiger als perfektes Faktenwissen.

Leben nach der Einbürgerung: Was ändert sich?

Die Einbürgerung bringt viele neue Möglichkeiten. Man kann nun an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, einen Schweizer Pass beantragen und sich ohne Einschränkungen in der ganzen Schweiz niederlassen.

 

Aber auch emotional verändert sich etwas. Viele berichten davon, sich endlich wirklich dazuzugehören – nicht nur als Mitbewohnerin oder Mitbewohner, sondern als aktives Mitglied der Gesellschaft. Besonders für Kinder und Jugendliche bedeutet die Einbürgerung oft ein neues Gefühl von Sicherheit und Identität.