Wer in Basel-Stadt lebt, kommt nicht um die Steuererklärung herum. Jedes Jahr fordert das Steueramt Basel-Stadt von Einwohnerinnen und Einwohnern eine genaue Aufstellung ihrer Einkünfte, Abzüge und Vermögensverhältnisse. Viele Menschen empfinden die Steuererklärung als mühsame Pflicht – dabei ist sie bei guter Vorbereitung und Nutzung moderner Tools wie eSteuern Basel oder Baltax Online kein Hexenwerk. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir dir alles, was du über die Steuererklärung in Basel wissen musst. Von der Frist über die relevanten Steuern bis hin zur Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Vermögenssteuer, Schenkungssteuer, Quellensteuer oder dem Steuerrechner Basel – hier findest du alle Informationen an einem Ort.
Wer muss eine Steuererklärung in Basel-Stadt einreichen
Grundsätzlich ist jede volljährige Person mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in Basel-Stadt verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Dazu gehören:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Basel
Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), sofern eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich ist
Selbstständigerwerbende und Unternehmer
Personen mit Nebeneinkommen, Immobilienbesitz oder Wertschriften
Die Steuerpflicht umfasst sowohl die Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer. Ehepaare mit gemeinsamem Haushalt reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein. Unverheiratete Paare, Wohngemeinschaften oder Lebenspartnerschaften müssen jeweils eigene Steuererklärungen einreichen.
Wann kommt die Steuererklärung
Die Steuererklärung wird in Basel-Stadt immer am Anfang des neuen Jahres verschickt. Meistens im Januar oder Februar. Du erhältst entweder die Unterlagen per Post oder wirst per Brief darauf hingewiesen, dass du deine Erklärung über eSteuern Basel digital ausfüllen kannst. Wichtig ist, dass du deine persönlichen Zugangsdaten oder die persönliche Referenznummer bereithältst.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung in Basel-Stadt
Die offizielle Abgabefrist endet jeweils am 31. März des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Bis spätestens 31. März muss deine Steuererklärung eingereicht werden. Falls du mehr Zeit brauchst, kannst du bequem online eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt wird, sonst drohen Mahnspesen oder Bussen.
So funktioniert das Online Ausfüllen Steuererklärung mit eSteuern Basel
Über das Portal eSteuern Basel gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung am Computer auszufüllen und einzureichen. Du findest es unter www.esteuern.bs.ch. Nach dem Login mit deinem persönlichen Code wirst du Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte geführt.
Mit BalTax Online können Sie Ihre Steuererklärung sicher und bequem online ausfüllen. Die Bedienung ist genauso benutzerfreundlich wie bei der bisherigen Version BalTax Download. Ein grosser Vorteil von BalTax Online ist, dass Sie alle Belege digitalisieren und die komplette Steuererklärung ohne Papier einreichen können. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Steuererklärung auszudrucken und zusammen mit den Belegen auf herkömmlichem Weg per Post einzureichen, falls das Ihre bevorzugte Methode ist.
Checkliste Steuererklärung Basel: Diese Unterlagen brauchst du
Um die Steuererklärung korrekt auszufüllen, brauchst du eine Reihe von Unterlagen. Hier eine praktische Checkliste:
Lohnausweise aller Arbeitgeber
Kontoauszüge und Belege zu Wertschriften
Nachweise über Versicherungen (z. B. Krankenkasse, Unfall, Leben)
Mietvertrag oder Unterlagen zu Wohneigentum
Nachweise über berufliche Auslagen (z. B. Fahrkosten, Verpflegung)
Spendenquittungen
Belege für Säule 3a Einzahlungen
Arzt- und Zahnarztrechnungen, wenn sie nicht von der Krankenkasse gedeckt wurden
Aus- und Weiterbildungskosten
Kinderbetreuungskosten
Schuldzinsen (z. B. Hypotheken oder Konsumkredite)
Für Selbstständige: Erfolgsrechnung, Bilanz, Debitoren- und Kreditorenliste
Wie fülle ich die Steuererklärung korrekt aus
Die Wegleitung Basel zur Steuererklärung hilft dir beim Ausfüllen jedes Feldes. Hier wird erklärt, was unter Einkommen, Vermögen, Abzügen oder besonderen Situationen zu verstehen ist. Wenn du in der Schweiz neu bist oder steuerlich komplizierte Situationen hast, ist diese Wegleitung Gold wert.
Ein Tipp: Nutze den Steuerrechner Basel, um direkt zu sehen, wie sich verschiedene Abzüge auf deine Steuerlast auswirken. So kannst du auch Szenarien durchspielen – zum Beispiel, ob es sich lohnt, mehr in die Säule 3a zu investieren oder eine Weiterbildung steuerlich geltend zu machen.
Mögliche Steuerabzüge in der Steuererklärung Basel-Stadt:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten
Wo finde ich die Steuerformulare für Basel-Stadt
Die einfachste Möglichkeit, die Steuerformulare für Basel-Stadt zu beziehen, ist über das Internet. Der Kanton stellt die benötigten Unterlagen online zur Verfügung. Die offizielle Webseite für alle Formulare lautet: www.bs.ch/themen/arbeit-und-steuern/steuererklaerung/online-formulare-steuerverwaltung. Wenn du lieber mit Papier arbeitest, kannst du dir die Formulare auch direkt bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt abholen oder telefonisch bestellen. Die Adresse lautet: Steuerverwaltung Basel-Stadt, Schlussstrasse 3, 4001 Basel. Für Fragen steht dir die Steuerverwaltung auch telefonisch unter 061 267 70 00 zur Verfügung.
Wichtige Steuerarten in Basel-Stadt im Überblick
Neben der Einkommens- und Vermögenssteuer gibt es noch weitere Steuerarten, die dich betreffen könnten:
Vermögenssteuer
Diese bezieht sich auf dein Nettovermögen per 31. Dezember. Dazu zählen Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge, Immobilien und weitere Vermögenswerte. Schulden werden abgezogen.
Quellensteuer
Als ausländische Person mit B-Ausweis wird dir die Steuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Steuersatz richtet sich nach deinem Zivilstand, der Anzahl Kinder und dem Einkommen. Mit dem
Quellensteuer Rechner Basel kannst du deine
individuelle Belastung ermitteln. Wenn du hohe Berufskosten hast oder in der Schweiz wohnst, kannst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.
Erbschaftssteuer
In Basel-Stadt sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben gelten abgestufte Steuersätze je nach
Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes.
Schenkungssteuer
Schenkungen an Ehepartner oder Kinder sind steuerfrei. Für andere Personen gilt die Schenkungssteuer, abhängig vom Wert und der Beziehung
zwischen Schenkendem und Beschenktem.
Grundstückgewinnsteuer
Wer eine Liegenschaft mit Gewinn verkauft, muss die Grundstückgewinnsteuer Basel zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Gewinn und der
Besitzdauer. Je länger du die Immobilie besessen hast, desto tiefer der Steuersatz.
Steuersatz und Steuerfuss in Basel
Der Steuersatz Basel richtet sich nach deinem Einkommen. Es handelt sich um ein progressives Steuersystem. Beim Steuerfuss Basel handelt es sich um einen Multiplikator, der angibt, wie viel Prozent der berechneten Steuer du tatsächlich zahlen musst an die Gemeinde.
Wie viel kostet eine Steuererklärung in Basel
Wenn du die Erklärung selbst machst, kostet dich das nichts. Falls du Unterstützung brauchst, kannst du auf einen Treuhänder oder Steuerexperten zurückgreifen. Die Kosten für eine einfache Steuererklärung liegen bei rund 50 bis 250 Franken. Bei komplexen Situationen wie zum Beispiel mit Immobilien, Aktienportfolios oder Erbschaften können die Kosten auf 300 bis 1000 Franken steigen.
Steuerzahlung und Fristen in Basel-Stadt
Wer in Basel-Stadt wohnt oder hier arbeitet, kommt um das Thema Steuerzahlung nicht herum. Wichtig ist nicht nur, die Steuererklärung korrekt auszufüllen, sondern auch die Fristen und Möglichkeiten rund um die Zahlung zu kennen. Der Kanton Basel-Stadt bietet verschiedene Wege und Optionen, um die Steuerpflicht möglichst einfach und planbar zu erfüllen.
Elektronisches Steuerkonto für Übersicht und Kontrolle
Das elektronische Steuerkonto des Kantons Basel-Stadt ist eine praktische Lösung, um den Überblick über offene Beträge, bereits geleistete Zahlungen und Fristen zu behalten. Über die Plattform kannst du dich jederzeit einloggen und dein persönliches Steuerkonto einsehen. Du siehst, wie viel du bereits bezahlt hast, was noch offen ist und ob Verzugszinsen anfallen. Auch Mitteilungen der Steuerverwaltung werden direkt online zugestellt. Die Nutzung des elektronischen Steuerkontos ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert – insbesondere, wenn man Ratenzahlungen plant oder sich einen genauen Überblick verschaffen möchte.
Vorauszahlung der Steuern – lohnt sich das?
Der Kanton Basel-Stadt erlaubt eine freiwillige Vorauszahlung der geschuldeten Steuern. Wer bereits im laufenden Steuerjahr einen Betrag überweist, bevor der definitive Steuerbetrag bekannt ist, kann von einem attraktiven Vergütungszins profitieren. Der aktuelle Zinssatz wird jährlich vom Kanton festgelegt. Vorauszahlungen lohnen sich also insbesondere dann, wenn man Kapital liquide hat und lieber Zinsen vom Staat erhält als auf dem Sparkonto.
Zahlungsfrist – bis wann muss ich meine Steuern zahlen
Die definitive Steuerrechnung für das jeweilige Steuerjahr basiert auf der sogenannten Veranlagungsverfügung. Sobald du diese Verfügung erhalten hast, beginnt die Frist von 30 Tagen, innerhalb derer du die geschuldeten Steuern bezahlen musst. Anders als in manchen anderen Kantonen verschickt Basel-Stadt keine provisorische Rechnung, sondern nur die definitive Steuerabrechnung. Das heisst: Du zahlst nicht auf Verdacht, sondern erst dann, wenn die Steuerverwaltung deinen Fall definitiv beurteilt hat.
Auch die direkte Bundessteuer muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Diese wird ebenfalls erst fällig, wenn die Veranlagungsverfügung samt Steuerabrechnung zugestellt wurde.
Verpasst du diese Frist und hast auch kein Fristerstreckungsgesuch eingereicht, erhältst du eine zahlungserinnerung von der Steuerverwaltung. Diese erste Erinnerung ist kostenlos und dient vor allem dazu, dich freundlich auf den verpassten Termin hinzuweisen. Bleibt auch diese Erinnerung ohne Wirkung oder läuft eine gewährte Fristverlängerung ungenutzt ab, folgt eine Mahnung – und dafür wird dann eine Gebühr von 40 Franken fällig.
Häufig gestellte Fragen
Wann sind die Steuern in Basel-Stadt fällig?
Die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Gewinn-, Kapital- und Grundstücksteuern sind jeweils am 31. Mai des Folgejahres der Steuerperiode
fällig. Diese Frist gilt als offizieller Zahlungstermin. Wer später zahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen.
Kann man die Steuererklärung noch in Papierform abgeben?
Ja, auch wenn die elektronische Abgabe über eSteuern Basel gefördert wird, ist die Abgabe in Papierform weiterhin möglich. Die Formulare können
online heruntergeladen oder bei der Steuerverwaltung bestellt werden. Wichtig ist, dass man sie vollständig ausfüllt und rechtzeitig einreicht.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nicht abgebe?
Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht, riskiert eine Einschätzung durch das Steueramt, die oft zu Ungunsten des
Steuerpflichtigen ausfällt. Zudem können Mahngebühren, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren folgen. Wer Probleme beim Ausfüllen hat, sollte sich frühzeitig Hilfe holen oder
eine Fristverlängerung beantragen.