der ultimatvie guide für das ausfüllen der Steuererklärung basel-Stadt

 

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann für viele eine Herausforderung sein, besonders wenn man sich nicht regelmässig mit dem Thema beschäftigt. Glücklicherweise gibt es in Basel-Stadt klare Richtlinien und zahlreiche Hilfsmittel, die den Prozess erheblich vereinfachen. In diesem umfassenden Guide zeigen wir dir, wie du die Steuererklärung in Basel-Stadt richtig ausfüllst, welche Formulare du benötigst, und welche Fristen du unbedingt einhalten musst. Du kannst auch einfach die Steuererklärung von uns Ausfüllen lassen.

 

Wer muss eine Steuererklärung in Basel-Stadt Ausfüllen lassen

Grundsätzlich ist jede volljährige Person mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in Basel-Stadt verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Dazu gehören:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Basel

  • Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

  • Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), sofern eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich ist

  • Selbstständigerwerbende und Unternehmer

  • Personen mit Nebeneinkommen, Immobilienbesitz oder Wertschriften

Die Steuerpflicht umfasst sowohl die Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer. Ehepaare mit gemeinsamem Haushalt reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein. Unverheiratete Paare, Wohngemeinschaften oder Lebenspartnerschaften müssen jeweils eigene Steuererklärungen einreichen.

 

Wann kommt die Steuererklärung Basel-Stadt

Die Steuererklärung wird in Basel-Stadt immer am Anfang des neuen Jahres verschickt. Meistens im Januar oder Februar. Du erhältst entweder die Unterlagen per Post oder wirst per Brief darauf hingewiesen, dass du deine Erklärung über eSteuern Basel digital ausfüllen kannst. Wichtig ist, dass du deine persönlichen Zugangsdaten oder die persönliche Referenznummer bereithältst.

 

Fristverlängerung für die Steuererklärung in Basel-Stadt

Die offizielle Abgabefrist endet jeweils am 31. März des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Bis spätestens 31. März muss deine Steuererklärung eingereicht werden. Falls du mehr Zeit brauchst, kannst du bequem online eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt wird, sonst drohen Mahnspesen oder Bussen.

 

So funktioniert das Online Ausfüllen Steuererklärung mit eSteuern Basel

Über das Portal eSteuern Basel gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung am Computer auszufüllen und einzureichen. Du findest es unter www.esteuern.bs.ch. Nach dem Login mit deinem persönlichen Code wirst du Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte geführt. 

 

Wie fülle ich die Steuererklärung Basel-Stadt korrekt aus

Die Wegleitung Basel zur Steuererklärung hilft dir beim Ausfüllen jedes Feldes. Hier wird erklärt, was unter Einkommen, Vermögen, Abzügen oder besonderen Situationen zu verstehen ist. Wenn du in der Schweiz neu bist oder steuerlich komplizierte Situationen hast, ist diese Wegleitung Gold wert.

 

Ein Tipp: Nutze den Steuerrechner Basel, um direkt zu sehen, wie sich verschiedene Abzüge auf deine Steuerlast auswirken. So kannst du auch Szenarien durchspielen – zum Beispiel, ob es sich lohnt, mehr in die Säule 3a zu investieren oder eine Weiterbildung steuerlich geltend zu machen. 

 

Mögliche Steuerabzüge in der Steuererklärung Basel-Stadt:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
    Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  • Verpflegungskosten im Beruf
    Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

  • Sonstige Berufsauslagen
    Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

  • Kosten für Versicherungsprämien
    Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

  • Gemeinnützige Spenden
    Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

  • Spenden an politische Parteien
    Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

  • Private Vorsorge (Säule 3a)
    Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

  • Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
    Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

  • Berufliche Vorsorge (Säule 2)
    Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

  • Zinsen von Krediten und Hypotheken
    Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

  • Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
    Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

  • Kinder und sozialer Pauschalabzug
    Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

  • Alimente und Unterhaltsbeiträge
    Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

  • Ehepaare
    Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

  • Aus- und Weiterbildung
    Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

  • Renovationen und Gebäudeunterhalt
    Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

  • Verkauf von Immobilien
    Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

  • Home Office
    Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

  • Aktien
    Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

  • Selbstständige
    Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten

Wichtige Steuerarten in Basel-Stadt im Überblick

Neben der Einkommens- und Vermögenssteuer gibt es noch weitere Steuerarten, die dich betreffen könnten:

 

Vermögenssteuer
Diese bezieht sich auf dein Nettovermögen per 31. Dezember. Dazu zählen Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge, Immobilien und weitere Vermögenswerte. Schulden werden abgezogen.

 

Quellensteuer
Als ausländische Person mit B-Ausweis wird dir die Steuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Steuersatz richtet sich nach deinem Zivilstand, der Anzahl Kinder und dem Einkommen. Mit dem Quellensteuer Rechner Basel kannst du deine individuelle Belastung ermitteln. Wenn du hohe Berufskosten hast oder in der Schweiz wohnst, kannst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.

 

Erbschaftssteuer
In Basel-Stadt sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben gelten abgestufte Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes.

 

Schenkungssteuer
Schenkungen an Ehepartner oder Kinder sind steuerfrei. Für andere Personen gilt die Schenkungssteuer, abhängig vom Wert und der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem.

 

Grundstückgewinnsteuer
Wer eine Liegenschaft mit Gewinn verkauft, muss die Grundstückgewinnsteuer Basel zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Gewinn und der Besitzdauer. Je länger du die Immobilie besessen hast, desto tiefer der Steuersatz.

 

Steuersatz und Steuerfuss in Basel

Der Steuersatz Basel richtet sich nach deinem Einkommen. Es handelt sich um ein progressives Steuersystem. Beim Steuerfuss Basel handelt es sich um einen Multiplikator, der angibt, wie viel Prozent der berechneten Steuer du tatsächlich zahlen musst an die Gemeinde. 

 

Steuererklärung Basel-Stadt Formular

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt stellt alle relevanten Formulare online zur Verfügung. Du kannst die Formulare entweder direkt im PDF-Format herunterladen oder sie direkt über die Online-Plattform eSteuern Basel ausfüllen. Die Formulare sind klar strukturiert und beinhalten alle notwendigen Felder, um deine Steuererklärung korrekt auszufüllen.

 

Steuererklärung Basel-Stadt Download

Der einfachste Weg, an die Formulare zu kommen, ist der Download von der offiziellen Webseite der Steuerverwaltung Basel-Stadt. Hier findest du neben den aktuellen Formularen auch die älteren Versionen, falls du eine nachträgliche Steuererklärung einreichen musst. Der Download-Link lautet: Formulare Steuererklärung Basel-Stadt

Steuererklärung ausfüllen lassen

Falls du keine Zeit oder Lust hast, die Steuererklärung selbst auszufüllen, kannst du auch uns als Steuerberater in Basel-Stadt beauftragen. Wir helfen nicht nur beim Ausfüllen der Formulare, sondern kann dir auch wertvolle Tipps geben, wie du deine Steuerlast minimieren kannst. 

 

Wie viel kostet eine Steuererklärung in Basel

Wenn du die Erklärung selbst machst, kostet dich das nichts. Falls du Unterstützung brauchst, kannst du auf einen Treuhänder oder Steuerexperten zurückgreifen. Die Kosten für eine einfache Steuererklärung liegen bei rund 50 bis 250 Franken. Bei komplexen Situationen wie zum Beispiel mit Immobilien, Aktienportfolios oder Erbschaften können die Kosten auf 300 bis 1000 Franken steigen.

 

Zahlungsfrist – bis wann muss ich meine Steuern zahlen

Die definitive Steuerrechnung für das jeweilige Steuerjahr basiert auf der sogenannten Veranlagungsverfügung. Sobald du diese Verfügung erhalten hast, beginnt die Frist von 30 Tagen, innerhalb derer du die geschuldeten Steuern bezahlen musst. Anders als in manchen anderen Kantonen verschickt Basel-Stadt keine provisorische Rechnung, sondern nur die definitive Steuerabrechnung. Das heisst: Du zahlst nicht auf Verdacht, sondern erst dann, wenn die Steuerverwaltung deinen Fall definitiv beurteilt hat.

Auch die direkte Bundessteuer muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Diese wird ebenfalls erst fällig, wenn die Veranlagungsverfügung samt Steuerabrechnung zugestellt wurde.

 

Häufig gestellte Fragen

Wann sind die Steuern in Basel-Stadt fällig?
Die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Gewinn-, Kapital- und Grundstücksteuern sind jeweils am 31. Mai des Folgejahres der Steuerperiode fällig. Diese Frist gilt als offizieller Zahlungstermin. Wer später zahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen.

 

Kann man die Steuererklärung noch in Papierform abgeben?
Ja, auch wenn die elektronische Abgabe über eSteuern Basel gefördert wird, ist die Abgabe in Papierform weiterhin möglich. Die Formulare können online heruntergeladen oder bei der Steuerverwaltung bestellt werden. Wichtig ist, dass man sie vollständig ausfüllt und rechtzeitig einreicht.

 

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nicht abgebe?
Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht, riskiert eine Einschätzung durch das Steueramt, die oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt. Zudem können Mahngebühren, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren folgen. Wer Probleme beim Ausfüllen hat, sollte sich frühzeitig Hilfe holen oder eine Fristverlängerung beantragen.