Steuerfuss Basel Stadt

Wie hoch ist der Steuerfuss in Basel Stadt?

Wer in Basel lebt oder arbeitet, kommt um das Thema Steuern nicht herum. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist der Steuerfuss. Doch was genau bedeutet das, wie hoch ist der Steuerfuss in Basel-Stadt aktuell, und welche Besonderheiten gibt es hier zu beachten? In diesem Text erklären wir die wichtigsten Punkte einfach und verständlich.

 

Was ist der Steuerfuss?

Der Steuerfuss ist ein Multiplikator, mit dem die sogenannte einfache Steuer berechnet wird. Diese einfache Steuer ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen oder Vermögen und wird nach den gesetzlichen Vorgaben des Kantons ermittelt. Der Steuerfuss bestimmt dann, wie viel tatsächlich zu zahlen ist. Er wird von den Kantonen und Gemeinden festgelegt und kann deshalb je nach Wohnort unterschiedlich hoch sein.

 

In Basel-Stadt gibt es eine Besonderheit: Anders als in vielen anderen Kantonen gibt es hier keine getrennten Steuerfüsse für Kanton und Gemeinde. Da Basel-Stadt ein sogenannter Stadtkanton ist, also Kanton und Gemeinde eine Einheit bilden, gilt ein einheitlicher Steuerfuss für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Wie hoch ist der Steuerfuss in Basel-Stadt für die Gemeinde?

Aktuell beträgt der Steuerfuss in Basel-Stadt 50 % für die Gemeinde. 

Zusätzlich zur kantonalen Steuer gibt es in Basel eine Kirchensteuer, die für Mitglieder bestimmter Konfessionen erhoben wird. Diese beträgt:

  • 8 % für Mitglieder der römisch-katholischen Kirche
  • 8 % für Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche

Für Personen, die keiner der beiden Landeskirchen angehören, fällt keine Kirchensteuer an.

Steuersatz Tabelle Basel-Stadt

Einkommensteuertarif A – Alleinstehende:

  • Für ein steuerbares Einkommen von CHF 100 bis CHF 209'800 beträgt der Steuersatz 21,00 %.

  • Für ein Einkommen von CHF 209'800 bis CHF 312'300 liegt der Steuersatz bei 27,25 %.

  • Für Einkommen über CHF 312'300 beträgt der Steuersatz 28,25 %.

Einkommensteuertarif B – Verheiratete Personen und alleinstehende Personen mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt: 

  • Für ein steuerbares Einkommen von CHF 100 bis CHF 419'500 beträgt der Steuersatz 21,00 %.

  • Für ein Einkommen von CHF 419'500 bis CHF 624'500 liegt der Steuersatz bei 27,25 %.

  • Für Einkommen über CHF 624'500 beträgt der Steuersatz 28,25 %.

 

Wer genau wissen möchte, wie hoch der Steuersatz im individuellen Fall ausfällt, kann mit einem Steuerberater sprechen oder den Online-Steuerrechner von Basel-Stadt nutzen. Auch hier gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Kinder, Ehegattensplitting oder weitere Abzüge, die den Steuersatz beeinflussen können.

 

Warum ist der Steuerfuss in Basel-Stadt so festgelegt?

Die Höhe des Steuerfusses hängt von den finanziellen Bedürfnissen des Kantons ab. Basel-Stadt hat als urbanes Zentrum zahlreiche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Finanzierung von Schulen, Spitälern, sozialen Einrichtungen, öffentlichem Verkehr und kulturellen Angeboten.

 

Steueroptimierung – Welche Möglichkeiten gibt es?

Auch bei einem festen Steuerfuss gibt es Möglichkeiten, die persönliche Steuerlast zu senken. Dazu gehören:

  • Berufsauslagen: Kosten für den Arbeitsweg, Weiterbildungen oder Arbeitsmittel können abgezogen werden.
  • Säule 3a-Einzahlungen: Beiträge an die gebundene Vorsorge lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Kinderabzüge: Familien profitieren von speziellen Entlastungen für Kinder.

Es lohnt sich, die individuellen Abzugsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen oder sich professionell beraten zu lassen.

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