Steuerfuss Baselland 2025

Hier finden Sie die Steuersätze der Gemeinden in Baselland

Steuerfüsse / Steuersätze Baselland natürliche Personen

Gemeinde  
Ganzer Kanton 59,14
Bezirk Arlesheim 52,9
Aesch 56
Allschwil 58
Arlesheim 47
Biel-Benken 46
Binningen 49
Birsfelden 62
Bottmingen 45
Ettingen 61
Münchenstein 60
Muttenz 56
Oberwil 50
Pfeffingen 45
Reinach 54,5
Schönenbuch 52
Therwil 52
Bezirk Laufen 60,46
Blauen 59,5
Brislach 57
Burg im Leimental 68
Dittingen 64
Duggingen 54
Grellingen 62
Laufen 59
Liesberg 61
Nenzlingen 62,5
Roggenburg 62
Röschenz 58
Wahlen 60
Zwingen 59
Bezirk Liestal 58,11
Arisdorf 59
Augst 53
Bubendorf 60
Frenkendorf 57
Füllinsdorf 60
Giebenach 55
Hersberg 59
Lausen 55
Liestal 65
Lupsingen 58
Pratteln 58,5
Ramlinsburg 52
Seltisberg 59
Ziefen 63
Bezirk Sissach 60,83
Anwil 60
Böckten 59
Buckten 64
Buus 58
Diepflingen 65
Gelterkinden 59
Häfelfingen 61
Hemmiken 67
Itingen 63
Känerkinden 63
Kilchberg 64
Läufelfingen 64,2
Maisprach 56
Nusshof 59
Oltingen 64
Ormalingen 59
Rickenbach 62
Rothenfluh 62
Rümlingen 63
Rünenberg 62
Sissach 57
Tecknau 60
Tenniken 60
Thürnen 56
Wenslingen 58
Wintersingen 56
Wittinsburg 63
Zeglingen 64
Zunzgen 56
Bezirk Waldenburg 61,9
Arboldswil 60
Bennwil 64
Bretzwil 58
Diegten 56
Eptingen 65
Hölstein 63
Lampenberg 62
Langenbruck 56
Lauwil 60
Liedertswil 55
Niederdorf 64
Oberdorf 65
Reigoldswil 66
Titterten 65
Waldenburg 69,5
Kanton Natürliche
Bezirk Personen
Gemeinde  
Ganzer Kanton 59,14
Bezirk Arlesheim 52,9
Aesch 56
Allschwil 58
Arlesheim 47
Biel-Benken 46
Binningen 49
Birsfelden 62
Bottmingen 45
Ettingen 61
Münchenstein 60
Muttenz 56
Oberwil 50
Pfeffingen 45
Reinach 54,5
Schönenbuch 52
Therwil 52
Bezirk Laufen 60,46
Blauen 59,5
Brislach 57
Burg im Leimental 68
Dittingen 64
Duggingen 54
Grellingen 62
Laufen 59
Liesberg 61
Nenzlingen 62,5
Roggenburg 62
Röschenz 58
Wahlen 60
Zwingen 59
Bezirk Liestal 58,11
Arisdorf 59
Augst 53
Bubendorf 60
Frenkendorf 57
Füllinsdorf 60
Giebenach 55
Hersberg 59
Lausen 55
Liestal 65
Lupsingen 58
Pratteln 58,5
Ramlinsburg 52
Seltisberg 59
Ziefen 63
Bezirk Sissach 60,83
Anwil 60
Böckten 59
Buckten 64
Buus 58
Diepflingen 65
Gelterkinden 59
Häfelfingen 61
Hemmiken 67
Itingen 63
Känerkinden 63
Kilchberg 64
Läufelfingen 64,2
Maisprach 56
Nusshof 59
Oltingen 64
Ormalingen 59
Rickenbach 62
Rothenfluh 62
Rümlingen 63
Rünenberg 62
Sissach 57
Tecknau 60
Tenniken 60
Thürnen 56
Wenslingen 58
Wintersingen 56
Wittinsburg 63
Zeglingen 64
Zunzgen 56
Bezirk Waldenburg 61,9
Arboldswil 60
Bennwil 64
Bretzwil 58
Diegten 56
Eptingen 65
Hölstein 63
Lampenberg 62
Langenbruck 56
Lauwil 60
Liedertswil 55
Niederdorf 64
Oberdorf 65
Reigoldswil 66
Titterten 65
Waldenburg 69,5

Steuerfuss Baselland 2025 – Was Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen sollten

Der Steuerfuss im Kanton Basel-Landschaft ist ein wichtiges Thema, das nicht nur Gemeinden, sondern auch Privatpersonen und Unternehmen direkt betrifft. Gerade im Jahr 2025 stehen einige Veränderungen an, die für viele Haushalte und Firmen in Baselland von Bedeutung sind. In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die aktuelle Situation, die geplanten Anpassungen, die Unterschiede zwischen den Gemeinden sowie auf die Bedeutung des Steuerfusses für die kantonale Finanzpolitik.

Was ist der Steuerfuss überhaupt?

Bevor wir auf die Details in Baselland eingehen, lohnt sich ein kurzer Überblick darüber, was ein Steuerfuss eigentlich ist. Der Steuerfuss ist ein Multiplikator, mit dem die einfache Staatssteuer multipliziert wird. In der Schweiz setzen sowohl die Kantone als auch die Gemeinden ihren Steuerfuss selbst fest. Daraus ergibt sich die sogenannte Gesamtsteuerbelastung.

 

Ein einfaches Beispiel: Wenn die einfache Staatssteuer auf ein Einkommen 1'000 Franken beträgt und der Steuerfuss bei 100 % liegt, bezahlt man genau 1'000 Franken. Liegt der Steuerfuss bei 120 %, bezahlt man 1'200 Franken. Damit ist klar: Der Steuerfuss hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern.

 

Steuerfuss im Kanton Basel-Landschaft

 

Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu den Kantonen, in denen sowohl ein kantonaler Steuerfuss als auch gemeindespezifische Steuerfüsse gelten. Das bedeutet: Wer in Baselland lebt oder arbeitet, zahlt sowohl kantonale als auch Gemeindesteuern.

Warum wurde der Steuerfuss so festgelegt?

Der Steuerfuss in Baselland hängt von den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinden ab. Mit den Steuereinnahmen werden wichtige öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte finanziert, dazu gehören:

  • Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Öffentliche Infrastruktur wie Straßen und Verkehrsmittel

  • Soziale Einrichtungen und kulturelle Angebote

Steueroptimierung – Wie können Sie Steuern sparen?

Trotz eines festgelegten Steuerfusses gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerbelastung reduzieren können. Einige der wichtigsten Optionen zur Steueroptimierung in Aesch sind:

  • Berufsauslagen: Kosten für Fahrten zur Arbeit, Homeoffice oder Weiterbildungen können steuerlich geltend gemacht werden.

  • Säule 3a-Einzahlungen: Beiträge zur gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können das steuerbare Einkommen verringern.

  • Familienabzüge: Eltern können verschiedene Abzüge für Kinderbetreuung und Ausbildungskosten geltend machen.

  • Versicherungsprämien: Beiträge zu bestimmten Versicherungen können ebenfalls abgezogen werden.

 

Es lohnt sich, diese Optionen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast zu minimieren.