Grundstückgewinnsteuer Rechner Baselland

Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Baselland

 

Grundstückgewinnsteuer-Rechner Baselland: Alles, was du wissen musst

Wer in Baselland eine Liegenschaft verkauft, wird unweigerlich mit der Grundstückgewinnsteuer konfrontiert. Diese Steuer wird auf dem Reingewinn erhoben, der beim Verkauf eines Grundstücks oder eines Gebäudes entsteht. Was einfach klingt, ist in der Praxis oft mit vielen Fragen verbunden. Wie wird der Gewinn berechnet? Was darf abgezogen werden? Welche Rolle spielt die Besitzdauer? Und wie kann man die voraussichtliche Steuerbelastung im Voraus berechnen?

 

 

Genau hier kommt der Grundstückgewinnsteuer-Rechner für Baselland ins Spiel, ein digitales Werkzeug, das es Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ermöglicht, eine erste Einschätzung über die zu erwartende Steuerlast zu erhalten. Wir liefern einen umfassenden Überblick über die Systematik der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft, erklärt die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Steuerhöhe und zeigt, wie ein Rechner dabei helfen kann, Klarheit zu schaffen.

 

Grundstückgewinnsteuer: Ein Überblick

Im Kanton Basel-Landschaft wird, wie in fast allen anderen Schweizer Kantonen, wird eine sogenannte Grundstückgewinnsteuer erhoben. Dabei handelt es sich um eine kantonale Steuer, die beim Verkauf von Grundstücken im Privatvermögen zur Anwendung kommt. 

 

 

Besteuert wird der Gewinn, der beim Verkauf eines Grundstücks entsteht. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den anrechenbaren Anlagekosten (also der ursprüngliche Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen und bestimmte Nebenkosten). Massgeblich ist dabei immer der effektive Reingewinn. Es handelt sich um eine Objektsteuer, das heisst, sie wird nicht auf das Einkommen der steuerpflichtigen Person angerechnet, sondern separat erhoben.

 

Wer muss die Steuer zahlen?

 

Grundsätzlich ist die steuerpflichtige Person, welche das Grundstück verkauft, zur Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person im Kanton Baselland wohnhaft ist oder nicht. Entscheidend ist, wo sich das Grundstück befindet. Bei Grundstücken im Geschäftsvermögen gelten teilweise andere Regelungen, die separat behandelt werden müssen.

 

Wie wird der steuerbare Gewinn ermittelt?

Die Berechnung des steuerbaren Gewinns erfolgt in mehreren Schritten. Die wichtigsten Elemente dabei sind:

 

  1. Verkaufspreis
    Dazu gehört nicht nur der offiziell beurkundete Verkaufspreis, sondern auch alle weiteren Leistungen, die der Käufer zusätzlich erbringt, etwa die Übernahme von Hypotheken oder Schulden.

  2. Anlagekosten (Erwerbskosten)
    Hierzu zählt insbesondere der ursprüngliche Kaufpreis der Liegenschaft oder des Grundstücks, zuzüglich der Notariats- und Grundbuchkosten beim Erwerb.

  3. Wertvermehrende Investitionen
    Investitionen, die den Wert des Grundstücks dauerhaft erhöhen, wie ein Neubau, ein Anbau, neue Haustechnik oder energetische Sanierungen, dürfen vom Gewinn abgezogen werden. Diese Investitionen müssen belegbar sein, idealerweise durch Rechnungen.

  4. Veräusserungskosten
    Dazu gehören z. B. Maklerprovisionen, Notariatskosten beim Verkauf und weitere mit der Veräusserung direkt verbundene Aufwände.

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