Die besten tipps zum steuern sparen

Oft werden wir gefragt, welche Möglichkeiten gibt es zum Steuern sparen. Auto, Velo, Verpflegung und viele weitere Punkte können in der Steuererklärung abgezogen werden, damit Sie eniges an Steuern sparen.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort können in der Steuererklärung abgezogen werden. Sie können die Kosten für das U-Abo, Velo oder fahrt mit dem Roller abziehen. Die Autokosten können in besonderen Fällen abgezogen werden. Zum Beispiel wenn Wohn- und Arbeitsort zu weit entfernt sind und Sie mit dem Auto ein grosse Zeitersparnis haben. 

Verpflegung

Wenn Sie in der Arbeitshause nicht nach Hause fahren können, dann können Sie einen Pauschalbzug in der Steuererklärung für die Verpflegung machen.

Versicherungsprämien

Versicherungen wie z. B. für Krankenkassenprämien und auch Auslagen für die Unfall, Leben oder Rentenversicherung sind in der Steuererklärung abzugsfähig. 

 

Spenden

Spenden an Institutionen oder Organisationen, welche öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, können in der Steuererklärung abgezogen werden. 

3. Säule

Wer bereits jetzt in eine 3. Säule einbezahlt, der spart nicht nur für sein Alter, sondern kann die einbezahlten Beträge in der Steuererklärung abziehen. Durch die Einzahlung in die 3. Säule kann man mehrere tausend Franken Steuern sparen.

 

Krankheitskosten

Die Krankheitskosten die Sie selber bezahlen mussten und nicht von der Krankenkasse übernommen wurden können Sie von der Steuererklärung abziehen. Auch Behandlungskosten beim Zahnarzt gehören dazu. 

 

Schuldzinsen für Kredit oder Hypothek

Schuldzinsen von Hypotheken oder Privatkrediten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

Betreuungskosten von Kindern

Die Betreuungskoten von Tagesmüttern oder Krippen können Sie in der Steuererklärung abziehen. Der bezahlte Betrag für die Betreuung muss nachgewiesen werden und kann bis zum Maximalbetrag abgezogen werden.

Pauschalabzug für Kinder

Wer Kinder hat oder nahestehende Personen unterstützt der kann pro Kind einen Steuerabzug machen.

 

Unterhaltsbeiträge und Alimente

Wer Unterhaltsbeiträge oder Alimente an den Ex-Partner und für die Kinder bezahlen muss, der Kann diese Beträge von der Steuererklärung abziehen.