Telefonnummer 061 508 72 01
Als Steuerberater in Riehen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und
professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder um komplexe Fragestellungen
geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und
Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung in Riehen, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der
Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien. Besonders bei anspruchsvollen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können Sie auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 061 508 72 01 an.
✓ Günstig und professionell die Steuererklärung vom Experten ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
✓ Kostenloses und unverbindliches Angebot einholen
Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen und dabei Steuern sparen. Sie können uns Ihre Unterlagen per Post senden oder direkt in unserem Büro vorbeibringen. Unsere Steuerexperten berechnen die Kosten nach Stundenaufwand. Bei einer einfachen Steuerberatung beginnen die Kosten bei CHF 100.- bis CHF 150.- pro Stunde, während für komplexere Fälle ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.- gilt.
Das Ausfüllen der Steuererklärung kann aufwendig und kompliziert sein. Wenn Sie keine Zeit oder keine Lust haben, sich damit zu beschäftigen, ist es sinnvoll, uns damit zu beauftragen. So sparen Sie nicht nur Zeit und Stress, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.
Ein grosser Vorteil, wenn Sie Ihre Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, ist die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäss erledigt wird. Fehler oder Unachtsamkeiten in der Steuererklärung können zu Problemen mit dem Steueramt führen, was zu Nachzahlungen oder Strafen führen kann. Mit unserer Hilfe verringern Sie das Risiko solcher Fehler und können sicher sein, dass Ihre Steuerangelegenheiten in besten Händen sind.
Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen:
Wer Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
Zu Beginn jedes Jahres, etwa Mitte Januar, erhalten alle Privatpersonen in Basel ihre Steuerunterlagen von der Steuerverwaltung Basel-Stadt, damit die Steuererklärung pünktlich eingereicht werden kann. Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31. März. Falls es Ihnen jedoch nicht möglich ist, alle Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Die erste Verlängerung, die eine Abgabe bis zum 30. September ermöglicht, ist kostenfrei. Sie können diese unkompliziert über die Fristverlängerungskarte oder mit einem kurzen Schreiben an die Steuerverwaltung anfordern. Wird eine weitere Frist bis zum 31. Dezember benötigt, fällt eine Gebühr von CHF 40.- an, und Sie müssen einen plausiblen Grund für diese Verlängerung angeben.
Reichen Sie die Steuererklärung gar nicht ein, wird die Steuerverwaltung den Betrag schätzen und eine Busse von CHF 100.- bis CHF 500.- erheben. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fristverlängerung und allen weiteren Schritten.
Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen wie auch Firmen die wir in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch beraten. Wir haben für sie eine Auflistung erstellt in welchen Steuerfällen wir weiterhelfen können.
Steuerberatung Privatpersonen Basel:
Steuerberatung Basel Firmen:
Checkliste für die Steuererklärung Basel-Stadt:
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge: