Steuerberater Riehen

Telefonnummer 061 508 72 01

Wie sie den richtigen Steuerberater in Riehen finden

Als Steuerberater in Riehen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder um komplexe Fragestellungen geht.

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.

Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung in Riehen, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien. Besonders bei anspruchsvollen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können Sie auf unsere Expertise zählen.

 

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.

Steuererklärung in Riehen ausfüllen lassen - Kostenloses Angebot

Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 061 508 72 01 an.

  Günstig und professionell die Steuererklärung vom Experten ausfüllen lassen

Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen

Kostenloses und unverbindliches Angebot einholen

Steuerberatung für Privatpersonen in Riehen

Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.

Steuererklärung ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten

Die Steuererklärung ausfüllen lassen und dabei Steuern sparen. Sie können uns Ihre Unterlagen per Post senden oder direkt in unserem Büro vorbeibringen. Unsere Steuerexperten berechnen die Kosten nach Stundenaufwand. Bei einer einfachen Steuerberatung beginnen die Kosten bei CHF 100.- bis CHF 150.- pro Stunde, während für komplexere Fälle ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.- gilt.

 

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann aufwendig und kompliziert sein. Wenn Sie keine Zeit oder keine Lust haben, sich damit zu beschäftigen, ist es sinnvoll, uns damit zu beauftragen. So sparen Sie nicht nur Zeit und Stress, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.

 

Ein grosser Vorteil, wenn Sie Ihre Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, ist die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäss erledigt wird. Fehler oder Unachtsamkeiten in der Steuererklärung können zu Problemen mit dem Steueramt führen, was zu Nachzahlungen oder Strafen führen kann. Mit unserer Hilfe verringern Sie das Risiko solcher Fehler und können sicher sein, dass Ihre Steuerangelegenheiten in besten Händen sind.

 

Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen:

 

  • Steuererklärung für Privatpersonen oder Ehepaare: CHF 59.- bis CHF 300.-
  • Komplexe Steuererklärung für Privatpersonen oder Ehepaare: CHF 300.- bis CHF 1'000.-
  • Steuerberatung oder Steueroptimierung: ab CHF 100.- bis CHF 300.- pro Stunde

Steuern Sparen - Steuerabzüge

Wer Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:

  1. Fahrtkosten zur Arbeit
    Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  2. Verpflegungskosten im Beruf
    Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

  3. Sonstige Berufsauslagen
    Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

  4. Kosten für Versicherungsprämien
    Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

  5. Gemeinnützige Spenden
    Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

  6. Spenden an politische Parteien
    Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

  7. Private Vorsorge (Säule 3a)
    Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

  8. Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
    Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

  9. Berufliche Vorsorge (Säule 2)
    Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

  10. Zinsen von Krediten und Hypotheken
    Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

  11. Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
    Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

  12. Kinder und sozialer Pauschalabzug
    Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

  13. Alimente und Unterhaltsbeiträge
    Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

  14. Ehepaare
    Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

  15. Aus- und Weiterbildung
    Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

  16. Renovationen und Gebäudeunterhalt
    Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

  17. Verkauf von Immobilien
    Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

  18. Home Office
    Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

  19. Aktien
    Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

  20. Selbstständige
    Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.

Steuerberater Basel: Bis wann müssen Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen?

Zu Beginn jedes Jahres, etwa Mitte Januar, erhalten alle Privatpersonen in Basel ihre Steuerunterlagen von der Steuerverwaltung Basel-Stadt, damit die Steuererklärung pünktlich eingereicht werden kann. Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31. März. Falls es Ihnen jedoch nicht möglich ist, alle Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.

Die erste Verlängerung, die eine Abgabe bis zum 30. September ermöglicht, ist kostenfrei. Sie können diese unkompliziert über die Fristverlängerungskarte oder mit einem kurzen Schreiben an die Steuerverwaltung anfordern. Wird eine weitere Frist bis zum 31. Dezember benötigt, fällt eine Gebühr von CHF 40.- an, und Sie müssen einen plausiblen Grund für diese Verlängerung angeben.

Reichen Sie die Steuererklärung gar nicht ein, wird die Steuerverwaltung den Betrag schätzen und eine Busse von CHF 100.- bis CHF 500.- erheben. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fristverlängerung und allen weiteren Schritten.

Sie benötigen Hilfe mit der Steuererklärung? Dann können wir Ihnen bei folgenden Themen weiterhelfen

 

Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen wie auch Firmen die wir in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch beraten. Wir haben für sie eine Auflistung erstellt in welchen Steuerfällen wir weiterhelfen können.

 

Steuerberatung Privatpersonen Basel:

Steuerberatung Basel Firmen:

  • Interkantonale Steuerfragen
  • Steuerplanungen
  • Steueroptimierungen
  • Planungen bei Holdingstrukturen
  • Steuerausscheidungen
  • Dividendenabrechnungen
  • Steuerveranlagungen
  • Steuerrechnungen
  • Einsprachen und Steuerrekurse
  • Gewinn- und Kapitalsteuer für Firmen
  • Stempelabgabe
  • Verrechnungssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Quellensteuer für Mitarbeiter

Welche Unterlagen benötigen wir um die Steuererklärung auszufüllen können?

Checkliste für die Steuererklärung Basel-Stadt:

 

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Strasse mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a